Die Klägerin, Haftpflichtversicherer der D.I.AG, nimmt die Beklagte als Alleinerbin ihres Ehemannes, des Architekten V., auf Erstattung von Schadensersatzbeträgen in Anspruch, die sie für ihre Versicherungsnehmerin an zwei Mieter von Geschäftsräumen eines Einkaufszentrums in K. gezahlt hat.
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