Schadensersatzpflicht des Architekten wegen unnötig unwirtschaftlicher Planung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2007 - Aktenzeichen I-22 U 142/06
DRsp Nr. 2008/15419
Schadensersatzpflicht des Architekten wegen unnötig unwirtschaftlicher Planung
Eine ordnungsgemäße Planung durch den Architekten muss auch wirtschaftliche Erfordernisse hinreichend berücksichtigen. Gegebenheiten, die für die Wirtschaftlichkeit des Projektes erkennbar von Bedeutung sind, müssen planerisch beachtet werden. Es besteht auch eine Hinweispflicht des Architekten zu wirtschaftlichen Risiken. Dies gilt insbesondere, wenn das Baugrundstück noch nicht erworben wurde.