Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder
BGH, vom 16.01.1991 - Aktenzeichen VIII ZR 14/90
DRsp Nr. 1992/826
Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder
»Beansprucht der einer Bauherrengemeinschaft beigetretene Bauherr unter Festhalten an seiner Beteiligung vom Treuhänder Schadensersatz, weil ihn dieser vor Vertragsschluß nicht über Verflechtungen mit dem in Aussicht genommenen Baubetreuer aufgeklärt hat, so besteht sein möglicher Schaden nur in den Aufwendungen, die ihm bei Abwicklung des Bauvorhabens durch einen unabhängigen Treuhänder nicht entstanden wären.«