Die klagende Ortsgemeinde verlangt Feststellung, dass der Beklagte für einen behaupteten Planungs- und Bauüberwachungsfehler Schadensersatz zu leisten habe.
Die Klägerin ließ im Rahmen einer Gesamtplanung entlang der stillgelegten Bahnstrecke B........-A.... im Gemeindegebiet H....... einen Fuß- und Radweg bauen. Dieser sollte im Bereich des ehemaligen Bahnhofs H....... über ein Grundstück führen, das von der Bundesrepublik Deutschland an die Streithelferin übereignet worden war. In dem notariellen Kaufvertrag vom 19.11.1991 hatte die Streithelferin sich der Bundesrepublik Deutschland gegenüber verpflichtet, zu Gunsten des Straßenbauamtes in M.... die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit betreffend einen Radweg "am Rande des Grundstücks" zu beantragen.
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