BGH vom 15.06.1978
VII ZR 15/78
Normen:
VOB/B § 13;
Fundstellen:
NJW 1978, 1853

Schadensminderungspflicht des Bauherrn

BGH, vom 15.06.1978 - Aktenzeichen VII ZR 15/78

DRsp Nr. 1998/2443

Schadensminderungspflicht des Bauherrn

Nur unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht des Bauherrn (§ 254 BGB) kann es in Ausnahmefällen geboten sein, daß der Bauherr die Möglichkeit einräumt, den Schaden in Natur mit geringerem Kostenaufwand zu beseitigen, als es sonst möglich wäre.

Normenkette:

VOB/B § 13;

Hinweise:

Der Fall ist zur Architektenhaftung ergangen, ist aber auch auf den Unternehmer übertragbar.

Fundstellen
NJW 1978, 1853