Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
I.
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