Schädliche Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 19.01.2001 - Aktenzeichen 1 O 2761/00
DRsp Nr. 2001/14117
Schädliche Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen
»Schädliche Umwelteinwirkungen durch Mobilfunksendeanlagen sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht nachweisbar, wenn die in der 26. BImSchV enthaltenen Grenzwerte eingehalten werden.«