Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen - als Gesamtschuldner - die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus dem gemäß §
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