OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.03.2023
2 A 1797/22
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 2300/22

Schädliche Umwelteinwirkungen in Gestalt von Strahlenbelastungen durch Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes; Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2023 - Aktenzeichen 2 A 1797/22

DRsp Nr. 2023/4646

Schädliche Umwelteinwirkungen in Gestalt von Strahlenbelastungen durch Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes; Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen - als Gesamtschuldner - die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,- festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus dem gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO maßgeblichen Zulassungsvorbringen ergeben sich weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (Zulassungsgrund gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).