Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 313.085,87 DM.
Der Beklagte zu 1) beteiligte sich an dem von der "K.- Gruppe" initiierten Bauträgermodell "C.straße", das von der B. R.-Z. AG (BRZ) - gesichert durch eine Globalgrundschuld - zwischenfinanziert wurde. Für den von der BRZ dem Beklagten zu 1) gewährten Kontokorrentkredit zur Zwischenfinanzierung des Kaufs einer Eigentumswohnung übernahm die Beklagte zu 2) die persönliche Mithaft.
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