Schriftsatzmuster: "Zahlungsklage gegen Auftraggeber aus dem EU-Ausland"

Anmerkung:

Wie im Text ausgeführt, begünstigt Art. 23 EuGVVO den ausdrücklichen oder konkludenten Abschluss von Gerichtsstandsvereinbarungen. Hier haben wir es mit einer ausdrücklichen schriftlichen Gerichtsstandsvereinbarung zu tun. In Frage kommt auch eine mündliche Gerichtsstandsvereinbarung, die allerdings schriftlich bestätigt werden muss.

Form

Sodann spricht Art. 23 Abs. 1 b) davon, dass eine Form genügt, welche den Gepflogenheiten entspricht, die zwischen den Parteien entstanden sind — hierher gehören auch Telefaxe und E-Mails.

Konkludente Vereinbarung