Die Beschwerde der Antragstellerin im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.375.000,-- Euro festgesetzt.
II.
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