OVG Hamburg - Beschluss vom 29.01.2021
2 Bs 242/20
Normen:
BauGB § 28 Abs. 2 S. 6;
Fundstellen:
BauR 2021, 930
Vorinstanzen:
VG Hamburg, vom 25.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 E 2729/20

Schutz vor einem unberechtigten Verlust des vertraglichen Rechts auf Eigentumsverschaffung aus dem Erstkaufvertrag infolge der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Gemeinde

OVG Hamburg, Beschluss vom 29.01.2021 - Aktenzeichen 2 Bs 242/20

DRsp Nr. 2021/5213

Schutz vor einem unberechtigten Verlust des vertraglichen Rechts auf Eigentumsverschaffung aus dem Erstkaufvertrag infolge der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Gemeinde

1. Vor einem unberechtigten Verlust des vertraglichen Rechts auf Eigentumsverschaffung aus dem Erstkaufvertrag infolge der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Gemeinde wird der Käufer durch § 28 Abs. 2 Satz 6 Halbs. 2 BauGB geschützt.2. In der Vollziehung eines sog. Zweitkaufvertrages liegt keine Missachtung der gemäß § 80 Abs. 1 VwGO eingetretenen aufschiebenden Wirkung von Widerspruch bzw. Klage des Käufers gegen den Ausübungsbescheid der Gemeinde.3. Mehrere Streitgegenstände, deren Werte gemäß § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen sind, liegen nicht vor, wenn das Antragsgehren lediglich die Sicherungsmaßnahmen bezeichnet, die nach Ansicht des Antragstellers vom Verwaltungsgericht gemäß § 123 Abs. 1 VwGO hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs zu treffen sind.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Antragstellerin im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 25. November 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.375.000,-- Euro festgesetzt.

II.