OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 02.02.2023
2 M 97/22
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1;

Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche im Baunachbarrecht; Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2023 - Aktenzeichen 2 M 97/22

DRsp Nr. 2023/3121

Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche im Baunachbarrecht; Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses

Im Baunachbarrecht gibt es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten in bestehende Wohn- oder Ruhebereiche.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller richtet sich gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses (Haus A).

Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Gemarkung A-Stadt, Flur ..., Flurstück ... mit der Straßenbezeichnung A-Straße in der Ortschaft A-Stadt der Gemeinde M. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Grabenbruch" der Gemeinde M. Die südliche Baugrenze auf dem Grundstück des Antragstellers verläuft in einem Abstand von 4 m zum südlich angrenzenden Grundstück der Beigeladenen.