Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller richtet sich gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses (Haus A).
Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Gemarkung A-Stadt, Flur ..., Flurstück ... mit der Straßenbezeichnung A-Straße in der Ortschaft A-Stadt der Gemeinde M. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Grabenbruch" der Gemeinde M. Die südliche Baugrenze auf dem Grundstück des Antragstellers verläuft in einem Abstand von 4 m zum südlich angrenzenden Grundstück der Beigeladenen.
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