BGH - Urteil vom 19.05.1988
III ZR 213/86
Normen:
BGB § 839 ; GG Art. 34 ;
Fundstellen:
BGHR (2.) WoBauG § 82 Anerkennungsbescheid 1
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Vertrauensschutz 1
BGHR GG Art. 34 Körperschaft 2
BRS 53 Nr. 67
MDR 1988, 1035
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
LG Karlsruhe,

Schutzwirkung der Amtspflicht zur Bekanntmachung eines Anerkennungsbescheides

BGH, Urteil vom 19.05.1988 - Aktenzeichen III ZR 213/86

DRsp Nr. 1997/3115

Schutzwirkung der Amtspflicht zur Bekanntmachung eines Anerkennungsbescheides

»a) Die Amtspflicht, den für eine Steuerbegünstigung (hier: nach §§ 82, 83 II. WoBauG) erforderlichen Anerkennungsbescheid dem Antragsteller bekanntzumachen, soll diesen nicht davor schützen, daß der - mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordene - Bescheid wegen später erkannter Rechtswidrigkeit mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, daß der Antragsteller die Steuerbeträge, von deren Zahlung er zunächst befreit war, nachentrichten muß. b) Zur Einstandspflicht des Dienstherrn bei Amtspflichtverletzungen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts als unterer Verwaltungsbehörde (hier: Baden-Württemberg).«

Normenkette:

BGB § 839 ; GG Art. 34 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht gegen das beklagte Land eigene und an ihn abgetretene Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung geltend.