I.
Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung sowie die Genehmigung nach §
Das Grundstück grenzt mit seiner Südseite an die Nordseite der in West-Ost-Richtung verlaufenden K straße und mit seiner Ostseite an die W straße. Es liegt im Bereich "Altstadt-Nord" des Stadtteils W der Gegenstand verschiedener Planungen war. In den Erdgeschossen der beiderseits der K straße stehenden Häuser sind fast durchweg Läden, Gaststätten und Gewerbebetriebe untergebracht. Ferner befinden sich an der K straße das Rathaus von W das Heimatmuseum sowie an der südlichen Straßenseite drei Bankfilialen.
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