OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.08.2003
14 W 26/03
Normen:
ZPO § 494a Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2004, 170
Vorinstanzen:
LG Offenburg, vom 16.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 OH 55/99

Selbständiges Beweisverfahren: Fristsetzung zur Klageerhebung bei Vermögenslosigkeit des Antragsgegners?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2003 - Aktenzeichen 14 W 26/03

DRsp Nr. 2003/12681

Selbständiges Beweisverfahren: Fristsetzung zur Klageerhebung bei Vermögenslosigkeit des Antragsgegners?

»Fristsetzung zur Klageerhebung hat dann nicht zu erfolgen, wenn einerseits der Antragsgegner in Vermögensverfall geraten ist und andererseits angesichts des eindeutigen Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens ein Erfolg der Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (Anschluß an OLG Rostock, BauR 1997, 169; gegen LG Göttingen, BauR 1998, 590).«

Normenkette:

ZPO § 494a Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.