BVerwG - Urteil vom 21.10.1970
IV C 51.69
Normen:
BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3;
Fundstellen:
BauR 1971, 121
BayVBl 1971, 386
BBauBl 1971, 421
Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10
DÖV 1971, 391
DVBl 1971, 213
DWW 1971, 125
GemTag 1971, 99
VerwRspr 22, 834
ZMR 1971, 285

Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - Aktenzeichen IV C 51.69

DRsp Nr. 2009/19341

Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

Zum Erschließungsaufwand einer selbständigen Grünanlage gehören auch die Kosten für Wege, Sitzbänke und Kinderspielplätze innerhalb der Anlage.

Normenkette:

BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen die Höhe eines Erschließungsbeitrages von rd. 3 344 DM, den die Beklagte von ihm als Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nr. 743/12, 743/13 und 743/21 für die Herstellung einer Grünanlage am S Platz in M verlangt hat. Er hält Sandkästen und Spielgeräte für Kinder sowie Sitzbänke nicht für beitragsfähig und ist der Ansicht, daß auch der westliche Weg der Grünanlage nicht beitragsfähig und für den östlichen Weg ein Plattenbelag nicht erforderlich gewesen sei, so daß er nur rd. 2 420 DM zu zahlen brauche. Der Widerspruch des Klägers blieb ohne Erfolg, auch seine Klage wurde vom Verwaltungsgericht München durch Urteil vom 4. März 1968 abgewiesen.