Die Klägerin fordert von den Beklagten restlichen Werklohn für einen Hallenbau. Dem Werkvertrag liegt die VOB/B (1973) zugrunde. Die Klägerin hat zunächst einen Mahnbescheid vom 1. Oktober 1980 über 173.463,80 DM nebst 12,5% Zinsen seit 10. Juli 1980 erwirkt, der den Beklagten am 10. Oktober 1980 zugestellt worden ist. Auf den Widerspruch der Beklagten hat das Landgericht nach Erlaß eines Versäumnisurteils der Klage schließlich durch Urteil vom 4. November 1981 in Höhe von 137.590,52 DM nebst 11,75% Zinsen seit 10. Juli 1980 stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht diesen Betrag auf 39.082,63 DM nebst 4% Zinsen seit 10. Oktober 1980 herabgesetzt.
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