OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 12.01.2021
2 B 11648/20.OVG
Normen:
GG Art. 7 Abs. 1; LV Art. 27 Abs. 3 S. 1; SchulG § 64 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Neustadt a.d.W., vom 07.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1043/20

Sicherung des Anspruchs eines Schülers auf Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht ohne Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung im Kontext der Corona-Pandemie

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2021 - Aktenzeichen 2 B 11648/20.OVG

DRsp Nr. 2021/2534

Sicherung des Anspruchs eines Schülers auf Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht ohne Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung im Kontext der Corona-Pandemie

Zu dem Anspruch auf Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht ohne Tragen der vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckung im Kontext der Corona-Pandemie (hier verneint).

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

GG Art. 7 Abs. 1; LV Art. 27 Abs. 3 S. 1; SchulG § 64 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde, mit welcher die 17-jährige Antragstellerin ihren erstinstanzlichen Antrag, mit dem sie den von ihr geltend gemachten Anspruch auf Teilnahme am Präsenzunterricht in den Klassenräumen des von ihr besuchten ...-Gymnasiums in ... ohne zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet zu werden, zu sichern sucht, weiter verfolgt, hat keinen Erfolg.