Sicherung des Vormerkungsberechtigten gegenüber dem Drittbewerber
BGH, Urteil vom 24.06.1988 - Aktenzeichen V ZR 51/87
DRsp Nr. 1992/2407
Sicherung des Vormerkungsberechtigten gegenüber dem Drittbewerber
»Der gegen den Dritterwerber gerichtete Anspruch des Vormerkungsberechtigten, der dazu dient, den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch jenem gegenüber zu verwirklichen, setzt zwar den Bestand dieses letzteren Anspruchs voraus, hängt aber nicht davon ab, daß der Schuldner diesen bereits erfüllt hat oder rechtskräftig dazu verurteilt worden ist (Bestätigung von BGH BB 1958, 1225 und BGHZ 54, 56, 62).«