OLG Celle, Urteil vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 13 U 213/00
DRsp Nr. 2001/14071
Sittenwidrigkeit einer Vertragsstrafe
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe von 15% des Werklohns für den Fall der Nichtfertigstellung bis zu einem bestimmten Termin benachteiligt den Unternehmer unangemessen und ist daher auch Individualvereinbarung sittenwidrig und unwirksam.