Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14.03.2018 (VK 2 - 14/18) wird im Umfang der Beschwerdeanträge zu 1. und 2. zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach §
I.
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