Die Beklagte war Mitglied einer ARGE, die durch die M...... Aufbaugesellschaft mbH (im Folgenden: M..) mit Tiefbauarbeiten für ein Kinozentrum in M.... beauftragt war. Dabei war es ihre Sache, den Baugrubenverbau herzustellen. Zu dessen Verankerung musste sie Bohrungen vornehmen.
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