BAG - Urteil vom 01.04.2009
10 AZR 593/08
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (vom 20. Dezember 1999) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 18, Abschn. II;
Fundstellen:
AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 310
NZA 2009, 863
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 14.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1558/07
ArbG Wiesbaden, vom 15.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 152/07

Soziakassenverfahren; Weichenmontage als baugewerblichen Gleisbauarbeit

BAG, Urteil vom 01.04.2009 - Aktenzeichen 10 AZR 593/08

DRsp Nr. 2009/10098

Soziakassenverfahren; Weichenmontage als baugewerblichen Gleisbauarbeit

Orientierungssätze: Auch Teiltätigkeiten der Weichenmontage gehören zu den baugewerblichen Gleisbauarbeiten.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. April 2008 - 16 Sa 1558/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Revision haben die Beklagten wie Gesamtschuldnerinnen zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (vom 20. Dezember 1999) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 18, Abschn. II;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Auskunfts- und Zahlungsansprüche nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum von Dezember 2002 bis September 2006.

Die Klägerin ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.