OVG Schleswig-Holstein, vom 26.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 11/00
Städtebauliche Gründe i.S. des § 9 Abs. 1 BauGB; Festsetzung von von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Flächen
BVerwG, Beschluss vom 24.02.2003 - Aktenzeichen 4 BN 14.03
DRsp Nr. 2006/6142
"Städtebauliche Gründe" i.S. des § 9 Abs. 1BauGB; Festsetzung von von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Flächen
1. "Städtebauliche Gründe" i.S. des § 9 Abs. 1BauGB sind Gründe, die sich auf die Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets beziehen und den in § 1 Abs. 5BauGB aufgeführten Zwecken dienen. Die Förderung der - in § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8BauGB genannten - Land- und Forstwirtschaft durch bauplanerische Festsetzungen kann deshalb ebenso auf städtebaulichen Gründen beruhen wie die Berücksichtigung des - in § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7BauGB genannten - Umweltschutzes bei der Festsetzung von Wald. Das Städtebaurecht ist auch für landespflegerische Zwecke einsetzbar - beispielsweise mittels Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b (Wald) oder Nr. 20 (Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) BauGB.
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