VG Freiburg - Urteil vom 21.01.2020
8 K 2498/19
Normen:
BauGB § 3; BauGB § 214; BauGB § 215; BauNVO § 8;

Städtebaulicher Begriff der Tankstelle; Hinweispflicht nach § 215 BauGB

VG Freiburg, Urteil vom 21.01.2020 - Aktenzeichen 8 K 2498/19

DRsp Nr. 2020/3049

Städtebaulicher Begriff der Tankstelle; Hinweispflicht nach § 215 BauGB

1. Auch eine LKW-Automatentankanlage, an der ausschließlich Kraftstoff für Verbund- oder Fremdkarteninhabern angeboten wird, stellt eine Tankstelle im städtebaulichen Sinne dar. 2. Zur Auslegung des Begriffs der "betriebseigenen Tankstelle". 3. Bezieht sich in einer öffentlichen Bekanntmachung eines Bebauungsplans der Konditionalsatz des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB formatierungsbedingt optisch nur auf dessen Nummer 3, hat dieser Hinweis auf die Rügepflicht in Bezug auf beachtliche Verfahrens- und Formfehler nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 -3 BauGB keine Anstoßwirkung und die Belehrung genügt in Bezug auf § 215 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB nicht den Anforderungen des § 215 Abs. 2 BauGB.

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 27.11.2018 verpflichtet, der Klägerin die am 16.07.2018 beantragte Baugenehmigung für den Neubau einer Automatentankstelle auf dem Grundstück Flurstück-Nr. x, Gemarkung x, x Straße x, zu erteilen.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Normenkette:

BauGB § 3; BauGB § 214; BauGB § 215; BauNVO § 8;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Automatentankstelle.