Die Gegenvorstellung des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 14. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
Ein vom Kläger so bezeichnetes "Rechtsmittel" gegen die Streitwertfestsetzung durch den Senat ist nicht statthaft (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
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