Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers mit dem Antrag,
"die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. Mai 2018 (
hat keinen Erfolg.
Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß §
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