VGH Bayern - Beschluss vom 08.10.2018
1 N 15.1910
Normen:
BayBO Art. 82 Abs. 1; BayBO Art. 82 Abs. 4; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; VwGO § 47 Abs. 1; VwGO (analog) § 47 Abs. 1 Nr. 1;

Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Darstellung von Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan der Nachbargemeinde des Antragstellers; Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nach der Rspr. des BVerwG bei Anträgen gegen die Darstellung von Konzentrationsflächen eines Flächennutzungsplans

VGH Bayern, Beschluss vom 08.10.2018 - Aktenzeichen 1 N 15.1910

DRsp Nr. 2018/16330

Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Darstellung von Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan der Nachbargemeinde des Antragstellers; Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nach der Rspr. des BVerwG bei Anträgen gegen die Darstellung von Konzentrationsflächen eines Flächennutzungsplans

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayBO Art. 82 Abs. 1; BayBO Art. 82 Abs. 4; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; VwGO § 47 Abs. 1; VwGO (analog) § 47 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich als Nachbargemeinde der Antragsgegnerin gegen den sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Antragsgegnerin sowie der Gemeinden R ... und V ... vom 29. Oktober 2014, bekannt gemacht am 30. Oktober 2014 (im Folgenden: Flächennutzungsplan).