Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller wendet sich als Nachbargemeinde der Antragsgegnerin gegen den sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Antragsgegnerin sowie der Gemeinden R ... und V ... vom 29. Oktober 2014, bekannt gemacht am 30. Oktober 2014 (im Folgenden: Flächennutzungsplan).
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