Auf die Beschwerde des Klägers wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 8. März 2023 geändert. Der Streitwert wird auf 253,51 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Über die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8. März 2023 entscheidet gemäß §
1. Die Beschwerde ist zulässig.
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