OVG Nordrhein-Westfalen, vom 02.02.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 2515/80
Stellplatzpflicht bei Sanierung [hier: Ersetzung eines Alt- durch einen Neubau]
BVerwG, Beschluß vom 24.06.1983 - Aktenzeichen 4 B 82.83
DRsp Nr. 2009/19974
Stellplatzpflicht bei Sanierung [hier: Ersetzung eines Alt- durch einen Neubau]
1. Die Regelungen über die Stellplatzpflicht und deren Ablösung gehören dem Landesrecht an. Ob der Bundesgesetzgeber überhaupt die Kompetenz hat, in bestimmten Fällen von der landesrechtlich begründeten Stellplatzpflicht oder deren Ablösung freizustellen, kann offenbleiben.
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