Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Antragsteller,
"im Wege der einstweiligen Anordnung die Beklagte zu verpflichten, die Stilllegung der Bautätigkeit am hinteren Anbau des Hauses T.------straße 19, ..... E. zu verfügen und erforderlichenfalls mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen",
ist ergänzend dahin auszulegen, dass die Antragsteller auch nach §§
Beide Anträge haben jedoch keinen Erfolg.
Die im Rahmen des Verfahrens nach §§ 80a, 80 Abs. 5
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