Die Beschwerdeverfahren 22 CS 17.2330, 22 CS 17.2397 und 22 CS 17.2398 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.Die Antragstellerin hat die Kosten der Beschwerdeverfahren zu tragen.
IV.Unter Abänderung der jeweiligen Nummer III der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 2. November 2017 und vom 7. November 2017 wird der Streitwert des Verfahrens im ersten Rechtszug auf 32.500 Euro festgesetzt.
V.Der Streitwert der Beschwerdeverfahren 22 CS 17.2330 und 22 CS 17.2397 wird auf jeweils 7.000 Euro, derjenige des Beschwerdeverfahrens 22 CS 17.2398 auf 1.500 € festgesetzt.
I.
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