Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen vom 14. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Kläger bestellte am 12. Oktober 2009 bei einem - wie sich später herausstellte - fiktiven Online-Shop ("g. .de") gegen Vorkasse eine Digitalkamera zum Preis von 295,90 € und überwies diesen Betrag anweisungsgemäß auf das auf der Website des Online-Shops angegebene Konto der Beklagten bei der Postbank. Die Kamera wurde nicht geliefert. Der Verkäufer blieb unbekannt.
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