VGH Bayern - Beschluss vom 05.06.2020
10 ZB 20.961
Normen:
BayLStVG Art. 18 Abs. 2;
Fundstellen:
BeckRS 2020, 14551
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 13.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen W 9 K 19.474

Streit um die Anordnung einer Leinenpflicht hinsichtlich dreier Hunde der Rasse American Bully; Zulässigkeit einer Leinenpflicht für große und kräftige Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr; Konkrete Gefahr für Eigentum und Gesundheit Dritter

VGH Bayern, Beschluss vom 05.06.2020 - Aktenzeichen 10 ZB 20.961

DRsp Nr. 2020/13033

Streit um die Anordnung einer Leinenpflicht hinsichtlich dreier Hunde der Rasse "American Bully"; Zulässigkeit einer Leinenpflicht für große und kräftige Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr; Konkrete Gefahr für Eigentum und Gesundheit Dritter

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

IV.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

BayLStVG Art. 18 Abs. 2;

Gründe

Der Kläger verfolgt mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung seine in erster Instanz erfolglose Anfechtungsklage gegen einen Bescheid der Beklagten vom 25. März 2019 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 22. Januar 2020, mit dem hinsichtlich seiner drei Hunde der Rasse "American Bully" eine Leinenpflicht angeordnet wurde, weiter.