Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger, der bis zur Beendigung seines Beamtenverhältnisses nach §
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