Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 8.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Jagdscheins, die ihm die Beklagte mit Bescheid vom 3. August 2016 versagt hatte.
Das Verwaltungsgericht hat seine entsprechende Klage mit Gerichtsbescheid vom 21. September 2018 abgewiesen. Der Kläger erfülle die Voraussetzungen für die Erteilung des beantragten Jagdscheins nicht, weil es ihm wegen seiner Mitgliedschaft im unanfechtbar verbotenen Freien Netz Süd (FMS) an der gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|