Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beigeladene zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; der Antragsgegner und die Beigeladene zu 2. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Beigeladenen zu 1. hat in der Sache keinen Erfolg.
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