OVG Bremen - Beschluss vom 28.08.2023
2 S 165/23
Normen:
GKG § 52 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 25.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1643/22

Streitwert bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Vergleichswege

OVG Bremen, Beschluss vom 28.08.2023 - Aktenzeichen 2 S 165/23

DRsp Nr. 2023/11370

Streitwert bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Vergleichswege

Wird dem Kläger, der die Zusicherung einer Aufenthaltserlaubnis erstrebt hat, im Vergleichswege eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, entsteht dadurch kein Vergleichsmehrwert.

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 2. Kammer - vom 25.05.2023 wird aufgehoben.

Normenkette:

GKG § 52 Abs. 1;

Gründe

Über die Beschwerde entscheidet nach § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i.V.m. § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter, weil erstinstanzlich die Entscheidung durch den Einzelrichter ergangen ist.