OLG München - Beschluss vom 01.03.2023
38 U 7394/22 e
Normen:
GKG § 44;
Vorinstanzen:
LG Landshut, - Vorinstanzaktenzeichen 73 O 3094/21

Streitwert einer Klage auf Auskunft, Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung und Rückzahlung der Differenzbeträge nebst Nutzungen und Zinsen

OLG München, Beschluss vom 01.03.2023 - Aktenzeichen 38 U 7394/22 e

DRsp Nr. 2023/6972

Streitwert einer Klage auf Auskunft, Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung und Rückzahlung der Differenzbeträge nebst Nutzungen und Zinsen

Mangels konkreter Anhaltspunkte ist der Streitwert einer Klage auf Rückzahlung aufgrund der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen überzahlter Beiträge zur privaten Krankenversicherung anhand einer freien Schätzung der Summe der zu erstattenden Monatsbeiträge zu ermitteln (hier: 20 € je Monat und versicherter Person).

Tenor

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren vorläufig auf 1.800,00 € festgesetzt.

Normenkette:

GKG § 44;

Gründe

I.

Die Klagepartei begehrt neben einer Auskunft (Ziffer 1) die Feststellung, dass Erhöhungen unwirksam waren und in der Zukunft niedrigere Beiträge zu zahlen sind (Ziffer 2). Differenzbeträge (Ziffer 3) sollen nebst Nutzungen und Zinsen (Ziffer 4) zurückgezahlt werden. Konkrete Daten, wie Anzahl, Datum und Höhe der Beitragserhöhungen werden nicht mitgeteilt. Sie sind gerade Gegenstand des Auskunftsbegehrens.

Anträge der Klagepartei (zusammengefasst):

1)

Auskunft: betreffend die Jahre 2014-2018

2)

Feststellung: Unwirksamkeit der Erhöhungen gem. Ziffer 1 und insoweit auch Reduzierung des Beitrags in der Zukunft

3)

Zahlung: unbeziffert, betreffend Ziffer 1

4)

Nutzungen und Zinsen

II.