I. Die Beschwerde der Antragstellerin vom 23.12.2022 gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 08.08.2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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