Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Verfügungsklägers wird die Streitwertfestsetzung im Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 18.05.2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und der Streitwert auf festgesetzt.
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