Streitwert für eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids
VGH Bayern, Beschluß vom 02.03.2001 - Aktenzeichen 15 ZB 99.643
DRsp Nr. 2001/14101
Streitwert für eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids
»Bei der Bestimmung des Streitwerts für eine Klage auf Erteilung eines Vorbescheids wegen der Bebauung eines Grundstücks (Bebauungsgenehmigung) ist eine Bodenwertsteigerung im Grundsatz nicht zu berücksichtigen (a.A. Verwaltungsgerichtshof vom 20.02.2001 - 1 C 00.1287 - , BauR 2001, 934).«