Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 10. September 2020 -
Der Streitwert wird auf 15.178,09 EUR festgesetzt.
1. Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke Flurstück xxxx und xx Gemarkung Hxxxxxxxxxx, Jakobusstraße 39 und 41, in Bxxxxxxxxxx. Er betreibt dort eine Pferdehaltung. Das Grundstück Jxxxxxxstraße 39 hat eine Grundfläche von 1.069 m2 und ist mit einem Wohnhaus bebaut. Die Grundfläche des mit einer Reithalle bebauten Grundstücks Jxxxxxxstraße 41 beträgt 6.918 m2.
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