Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 11.562,77 EUR.
I.
Die Klägerin hat von der Beklagten die Beseitigung von Baumängeln verlangt. Hinsichtlich folgender Anträge hatte ihre insoweit bereits erstinstanzlich abgewiesene Klage auch im Berufungsverfahren keinen Erfolg:
"a) Austausch sämtlicher scharfer Bögen in Fallleitungen;
b) Austausch der Fallleitungen im Anschluss an die Sammelleitung im Kellergeschoß ohne Beruhigungsbögen und Schaffung des erforderlichen Gefälles aller Sammelleitungen."
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