Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 4. Kammer (Einzelrichter) - vom 31. März 2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf 750 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine Zwangsgeldfestsetzung und -androhung zur Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung.
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