In Abänderung von Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 23. November 2020 (Az. RN 6 K 20.931) wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 1.000 Euro festgesetzt.
II.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
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