Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - vom 31. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I. Gegenstand des Verfahrens ist die Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Zahlung einer Verwendungszulage.
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