I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Chemnitz vom 12. Mai 2016 abgeändert. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 138.282,26 EUR festgesetzt.
II. Außergerichtliche Kosten im Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Chemnitz vom 12. Mai 2016, mit dem ihr Antrag auf Festsetzung eines Streitwertes abgelehnt worden ist.
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