Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 14.500,- Euro festgesetzt.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren
I. Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren ergibt sich aus §§
1. Für den Widerruf der beiden Waffenbesitzkarten des Antragstellers, auf denen insgesamt sieben Waffen eingetragen sind, werden unter Berücksichtigung des
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