Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. August 2021 -
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird auf 126.227,16 EUR festgesetzt.
Über die Streitwertbeschwerde entscheidet die Berichterstatterin als Einzelrichterin, da die angefochtene Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts ebenfalls durch die Berichterstatterin als Einzelrichterin erfolgt ist (vgl. §
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